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Re: Schutzvertrag

Antwort auf: Schutzvertrag ()

: auf.Nun möchte ich wissen ob ich meinen
: Liebsten als Gestohlen melden kann und in
: ihre Internet Seite setzen kann.

Leider nein, denn rechtlich ist das kein Diebstahl. Würden Sie einen Diebstahl behaupten (und wir das in Kenntnis der Sachlage nicht löschen) könnte man Sie ebenso wie uns rechtlich belangen.

Ein Diebstahl ist Ihr Problem sicher nicht und diese Seite soll Diebstähle aufklären, nicht vermißte Pferde suchen. - Rechtlich ein Unterschied.

Letztlich wird Ihnen wohl nur der Rechtsweg bleiben. - Leider.

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Schutzvertrag
ADMIN Re: Schutzvertrag