Re: Täter gefasst und nun?
ich bin immerwieder iritiert das wenn ein eigentümer eines gestolendes pferdes weiß wer derjenige war
noch die polizie hinzuzieht...
: : damals stahl ist uns nun bekannt und es
: wird
: : eine G erichtsverhandlung geben!Mir ist
: : schon klar das sie wohl nicht allzuviel
: : befürchten muss was die strafe angeht.Kennt
: : sich hier jemand mit dem strafmaß aus (in
: : unserem fall ist sie
: wiederholungstäter,ihre
: : Beweggründe waren Geldnot!)kann man
: : schmerzensgeldansprüche erheben
: Der Täter, der unsere Pferde gestohlen hatte,
: wurde - trotz eindeutiger Beweise und
: mehreren Anklagen in unterschiedlichen
: Angelegenheiten - nur zu 3 Monate auf
: Bewährung verurteilt, und auch nur wegen
: Hehlerei (Angeblich hat er unsere Pferde von
: Zigeunern gekauft und diese würden ihm Arme
: und Beine brechen, wenn er die Namen nennen
: würde). Er hat vorsorglich Privatinsolvenz
: angemeldet und wir bleiben auf unseren
: Kosten für die Wiederbeschaffung unserer
: Pferde sitzen (weit über € 5.000,--). Das
: Gericht hat von uns sogar noch ein
: Wertgutachten für unsere Pferde gefordert -
: die Kosten mussten wir tragen.



