Re: Täter gefasst und nun?
: Die "Täterin" die unsere stute
: damals stahl ist uns nun bekannt und es wird
: eine G erichtsverhandlung geben!Mir ist
: schon klar das sie wohl nicht allzuviel
: befürchten muss was die strafe angeht.Kennt
: sich hier jemand mit dem strafmaß aus (in
: unserem fall ist sie wiederholungstäter,ihre
: Beweggründe waren Geldnot!)kann man
: schmerzensgeldansprüche erheben
Der Täter, der unsere Pferde gestohlen hatte, wurde - trotz eindeutiger Beweise und mehreren Anklagen in unterschiedlichen Angelegenheiten - nur zu 3 Monate auf Bewährung verurteilt, und auch nur wegen Hehlerei (Angeblich hat er unsere Pferde von Zigeunern gekauft und diese würden ihm Arme und Beine brechen, wenn er die Namen nennen würde). Er hat vorsorglich Privatinsolvenz angemeldet und wir bleiben auf unseren Kosten für die Wiederbeschaffung unserer Pferde sitzen (weit über € 5.000,--). Das Gericht hat von uns sogar noch ein Wertgutachten für unsere Pferde gefordert - die Kosten mussten wir tragen.



